Entscheider & interne Führungskräfte stehen bei Zulassungssprozessen oft vor der Grundsatzfrage, ob sie externe Unterstützung hinzuziehen sollen oder nicht. Dabei entstehen für sie oft drei konkrete Fragen:
Wann macht eine Unterstützung eines externen Dienstleisters Sinn?
Externe Partner wie WSB Luftsicherheit können Branchenkenntnisse, Marktdaten und Benchmarks, Best Practises oder besonderes Prozesswissen & Praxiserfahrung einbringen. Dann handelt es sich um die klassische Expertenberatung (Advising), bei der Fachleute konkrete Erfahrung zu einem Veränderungsprojekt einbringen.
Absicherung durch externe Expertenmeinung:
Externe Beratung wird von Führungskräften gerne in Anspruch genommen, um strategische Entscheidungen zu entwickeln und zu begründen. Aufsichtsgremien befürworten wesentliche Veränderungen eher, wenn diese mithilfe anerkannter Advisors entstanden sind.
Es gibt intern zu wenig Ressourcen für die Zulassung
Viele Vorhaben scheitern daran, dass man ein Problem zwar als kritisch erachtet und es auch „im Prinzip" lösen möchte, aber die Umsetzung immer wieder auf die lange Bank schiebt. Das Tagesgeschäft geht vor und verhindert die Veränderung stets aufs Neue. Dann kann es effizienter sein, für die Konzeption und deren Implementierung externe Spezialisten zu beauftragen.
Mitarbeiter für oft tiefgreifende Veränderungen gewinnen
Bei manchen Veränderungen besteht die Gefahr, dass externes Expertenwissen nicht zur Organisation passt und die Belegschaft gegen das ihnen fremde Konzept opponiert. Ziemlich oft werden solche Konzepte dann nicht umgesetzt und landen in einer Schublade. Auch interne Konflikte können den Erfolg der Zulassung verhindern. In solchen Fällen können externe Prozessbegleiter einen wesentlichen Beitrag zur Auflösung des gordischen Knotens liefern.
WSB ist unbefangen, kennt die Vorgeschichten, die oft überholten Sichtweisen und die abgestandenen Erklärungen nicht. WSB hat die Freiheit, naive Fragen zu stellen, Dinge ganz anders zu sehen, kritische Kommentare zu geben und unbequeme Interventionen zu starten. „Der Prophet im eigenen Lande gilt wenig", heißt es in einem Sprichwort.
Externe Berater erzeugen oftmals leichter die nötige Veränderungsenergie, denn sie stehen außerhalb der Hierarchie und haben wenig bis keine Eigeninteressen in der Organisation. Sie werden nicht als Teil des Problems gesehen, von allen Seiten als ausreichend neutral empfunden und können tragfähige, unbelastete Beziehungen aufbauen. Zudem verfügen externe Berater mit den Einsichten aus unterschiedlichen Projekten oft über eine breite Erfahrung und können Learnings aus anderen Zulassung einbringen.
Denn überlegen Sie…
mit jedem Tag an dem die Luftfracht Ihrer Kunden erneuten Kontrollen unterzogen werden muss, erhöht sich das Risiko
auf Beschädigung. Zusätzlich verlieren Sie und Ihre Kunden wertvolle Zeit und bares Geld.
Außerdem ist es Ihren Luftfracht-produzierenden Kunden nicht möglich, Luftfracht ohne einen
reglementierten Beauftragten den Sicherheitsstatus zu geben, um seine Luftfracht sicher zu versenden.
Auswahl des externen Dienstleisters?
In einem persönlichen Gespräch sind die Qualität und Expertise des externen Dienstleisters am besten in Erfahrung zu bringen. Dabei empfiehlt es sich, auf sechs Aspekte zu achten. Diese Hinweise gelten besonders für Einzelberater und kleinere Beratungsboutiquen. Sie sind aber auch beim Engagement breit aufgestellter Consultingkonzerne relevant, da beim Einsatz vor Ort immer nur das Können der eingesetzten Berater präsent ist und allenfalls indirekt das Wissen einer globalen Organisation:
Was kostet zu Zulassung und wie lange dauert sie?
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Denn mit diesem Status haben Sie alle Vorteile auf Ihrer Seite.
Durch Ihre Zulassung erhöhen Sie auch die Wirtschaftlichkeit und Attraktivität Ihres Unternehmens. Denn wie schon gesagt,
oft findet heutzutage die Auftragsvergabe zum Transport von sicherer Luftfracht nur noch an vom LBA zugelassene Unternehmen statt.
Weitere Vorteile liegen auf der Hand:
Die Zulassung können wir in 5-12 Wochen realisieren. Je nachdem ob schon eine §7 LuftSiG
Zuverlässigkeitsüberprüfung für Ihre Mitarbeiter vorliegt oder nicht!!!
Jetzt sind Sie dran!
Gerade wenn es um die Erlangung des Status „behördlich zugelassener Reglementierter Beauftragter“ geht, müssen Sie hier
vermutlich eine wirklich gute Entscheidung treffen, bei der sie von Anfang an wissen, dass alles stimmt. Damit wir auch Ihrem
Unternehmen beim Zulassungsprozess und der Umsetzung der Schulungsverpflichtung helfen können, klicken Sie jetzt
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um schnell und sicher ihre Zulassung als reglementierter Beauftragter durch das Luftfahrt-Bundesamt zu realisieren.
Telefon: + 49 (0) 6071 – 637 425
Fax: + 49 (0) 3212 – 668 2045
E-Mail: info@luftsicherheit-wsb.de
Friedrich-Ebert-Str. 71
64839 Münster (b. Dieburg)
Luftsicherheitsbeauftragter
(34 UE)
Fortbildung Sicherheitsbeauftragter Luftfracht
(4 UE)
Personal zur Durchführung von Sicherheitskontrollen
(6 UE)
Unbegleiteter Zugang zu Sicherheitsbereichen
(4 UE)
Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht (2 UE)
Ausbildung Luftsicherheitskontrollkraft
(64/100 UE)
Weiterbildung Luftsicherheitskontrollkraft Fracht
(Theorie - 16 UE)
Rezertifizierung Luftsicherheitskontrollkraft Fracht (LBA)
Beratung Luftsicherheit
Schulungen Frontalunterricht
Zulassungen regl. Beauftragter
Zulassungen bek. Versender
Audits Luftsicherheit
Erstellung Sicherheitsprogramme
Betreuung LBA Status