Luftsicherheitsbeauftragter Zielgruppe

Schulung Luftsicherheitsbeauftragter (35 UE)

 

Schulung Sicherheitsbeauftragter 11.2.5. LBA

Schulung Luftsicherheitsbeauftragter

  • Personal mit nationaler und / oder lokaler Verantwortung für Luftsicherheit und die Umsetzung und Einhaltung des:
  • Sicherheitsprogramms beim reglementierten Beauftragten, bekannten, geschäftlichen Versendern und regl. Lieferanten    
  • Luftsicherheitsplans bei Luftfahrtunternehmen an deutschen Verkehrsflughäfen


Preis pro Teilnehmer

1.770,00 €

1.550,00

 
 

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Mitarbeiter / Personal

 
 

Es gibt für die Schulung Luftsicherheitsbeauftragter,
also die Personen dieser Personalkategorie gemäß
11.2.5. in Verbindung mit 11.2.2. der
DVO (EU) 2015/1998 verschiedene Bezeichnungen;
diese können z. B. sein: 

  • Luftsicherheitsbeauftragter
  • Sicherheitsbeauftragter
  • Luftfrachtsicherheitsbeauftragter

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Schulung Luftsicherheitsbeauftragter - Zielgruppe

 
 

Unternehmen

 
 

  • Reglementierte Beauftragte
    (Unternehmen mit LBA-Zulassung)
  • Bekannte Versender
    (Luftfracht produzierende Unternehmen mit LBA-Zulassung)
  • Reglementierte Lieferanten
    (Unternehmen mit LBA-Zulassung)
  • Bekannte Lieferanten für Bordvorräte/Flughafenlieferungen 
    (Unternehmen mit Anerkennung durch den
    reglementierten Lieferanten/Flugplatzbetreiber)
  • Transporteure (Unternehmen mit LBA-Zulassung,
    die ausschließlich Transportdienstleistungen durchführen)
Bei diesen reglementierten Stellen müssen sogenannte
Luftsicherheitsbeauftragte zum Einsatz kommen
.
Die Schulung Luftsicherheitsbeauftragter betrifft auch
die Stellvertreter und Verantwortliche für die
Niederlassung gemäß der DVO (EU) 2015/1998

Definition Luftsicherheitsbeauftragter
Legt man die Definition der DVO (EU) 2015/1998 zugrunde,
ist es die „spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler
oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen,
dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung
allen Rechtsvorschriften entsprechen (Sicherheitsbeauftragte)“.

Also ist ein Luftsicherheitsbeauftragter im Betriebsstandort
des jeweiligen Unternehmens (lokal) und/oder für alle
Betriebsstandorte deutschlandweit (national), sofern vorhanden,
für die Luftsicherheit beziehungsweise speziell
auch für Luftfracht zuständig.

 
 

Aufgaben Luftsicherheitsbeauftragter

 
 

Nach der Schulung Luftsicherheitsbeauftragter hat man eine außerordentlich wichtige und zentrale Rolle im besonders gefährdeten Bereich der Luftsicherheit. Die wichtigsten Aufgaben als Luftsicherheitsbeauftragter sind unter anderem:


  • die Erarbeitung, Umsetzung und Einhaltung der für das Unternehmen geforderten Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen
  • Durchführung von mindestens einmal im Jahr durchzuführenden internen Sicherheitsaudits bzgl. des Luftfracht-Sicherheitsprogramms
  • das interne Sicherheitsdokument, wie z. B. das Luftfracht-Sicherheitsprogramm (LFSP), stets auf dem aktuellen Stand zu halten
  • Sicherheitsbeauftragte sind die wichtigsten Ansprechpartner für die Mitarbeiter und das Bindeglied zwischen dem Unternehmen und dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

 
 

Benennung Luftsicherheitsbeauftragter

 
 

Um als Luftsicherheitsbeauftragter tätig werden zu können,
bedarf es nicht nur der "Schulung Luftsicherheitsbeauftragter"
sondern als erstes einer sogenannten Benennung. 

Das bedeutet, dass die Person(en), die als
Luftsicherheitsbeauftragte(r) zum Einsatz kommen soll(en),
vom Unternehmen ausgewählt und somit benannt
werden muss (müssen).

Damit soll gewährleistet werden, dass diese
Personen für ihre spätere Tätigkeit im Unternehmen als
Ansprechpartner bekannt sind.

 
 

Positve Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG - Voraussetzung zur Schulung Luftsicherheitsbeauftragter

 
 

Bevor man jedoch die Schulung als Luftsicherheitsbeauftragter
bzw. die Ausbildung starten darf, ist eine sogenannte positive
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz nötig.

Die Rechtsgrundlage dafür, dass diese Zuverlässigkeits-
überprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vor Beginn
der geplanten Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten 
durchzuführen ist, ist auch hier wieder die
 DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.1.5., in der es heißt:

„Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist durchzuführen,
bevor die betreffende Person an Sicherheitsschulungen
teilnimmt, die den Zugang zu öffentlich nicht zugänglichen
Informationen umfassen. Zuverlässigkeitsüberprüfungen
sind in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf
Jahren zu wiederholen.“

Die Zuständigkeit und Durchführung des § 7 LuftSiG
obliegt den sogenannten Luftsicherheitsbehörden der Länder.

Das heiß, wenn man als Luftsicherheitsbeauftragter am
Flughafen München eine Zuverlässigkeitsüberprüfung
nach § 7 LuftSiG benötigt, ist z. B. das „Luftamt Südbayern“
zuständig.

Soll man die Schulung Luftsicherheitsbeauftragter in
Frankfurt/Main durchführen und auch dort zum Beispiel
am Flughafen zum Einsatz kommen, wird der Antrag bei
der Fraport AG als Flugplatzbetreiber gestellt, und diese
leitet ihn dann an die zuständige Luftsicherheitsbehörde,
das „Polizeipräsidium Frankfurt am Main“, weiter.

In Köln ist die „Bezirksregierung Düsseldorf“ zuständig,
in Hamburg die „Behörde für Wirtschaft,
Verkehr und Innovation“ usw.

 
 

Dauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG

 
 

Die Dauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung gem.§ 7 LuftSiG
unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland stark und
hängt auch von der Anzahl der gestellten Anträge zum Zeitpunkt
der Einreichung ab.

Einzuplanen sind in etwa zwischen 3 und 12 Wochen, wobei
die Anträge in den meisten Fällen innerhalb von 3–6 Wochen
vorliegen. Je nach Alter und Werdegang und ob deutscher
Staatsbürger oder nicht kann sich die Bearbeitung
entsprechend verzögern.

Wenn eine positive §7-LuftSiG-Bescheinigung von der
Luftsicherheitsbehörde des Bundeslandes vorliegt, ist man
berechtigt, an der Schulung Luftsicherheitsbeauftragter teilzunehmen.

Wichtig zu wissen ist an dieser Stelle, dass die
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG positiv sein muss,
wenn man als Luftsicherheitsbeauftragter zum Einsatz kommen soll.
Positiv heißt, es dürfen keine Vorstrafen oder Bedenken
an der Zuverlässigkeit dieser Person bestehen.

 
 

Schulung Luftsicherheitsbeauftragter - los gehts!

 
 

Haben Sie sich dazu entschlossen und möchten
 Luftsicherheitsbeauftragter werden, ist gemäß
den Vorgaben vom Luftfahrtbundesamt eine
sogenannte „35-Stunden-Schulung Luftsicherheitsbeauftragter“,
die nur durch einen vom LBA zugelassenen Ausbilder
durchgeführt werden darf, zu absolvieren. 

Hier befindet sich die LBA-Ausbilderliste.
Die entsprechende Ausbildung bzw. die Schulung
Sicherheitsbeauftragter splittet sich in 34
Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Minuten Ausbildung
und eine weitere UE Lernzielkontrolle. Die Prüfung am
Ende der 4-tägigen Schulung muss mit mindestens
70% erfolgreich bestanden werden.

Die Weiterbildung Luftsicherheitsbeauftragter ist gem.
Luftfahrtbundesamt innerhalb von 5 Jahren mit einer
4-stündigen (UE) Refresher-Schulung zu absolvieren.

 
 

Inhalt der Schulung Luftsicherheitsbeauftragter

 
 

Die spezifische Schulung Luftsicherheitsbeauftragter muss folgende Qualifikationen gewährleisten:


  1. Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Verfahren für ihre Einhaltung, 
  2. Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle, 
  3. Fähigkeit zur Motivation anderer, 
  4. Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren.
  5. Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen,
  6. Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit, 
  7. Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen, 
  8. Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen, 
  9. Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise, 
  10. Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten, 
  11. Kenntnis der Meldeverfahren,
  12. Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände, 
  13. Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle, 
  14. Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit, 
  15. Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren

 
 

11.2.3.9. Schulung

 
 

Zusätzlich muss die Schulung Luftsicherheitsbeauftragter
durch eine sogenannte 11.2.3.9. Schulung ergänzt werden,
da von dieser Person sogenannte Sicherheitskontrollen
durchgeführt werden.

 
 

Gebühren

 
 

Die Gebühren für diese „Schulung Luftsicherheitsbeauftragter“
betragen statt regulär 1.720,00 € nur 1.550,00 €
 pro Person
(zzgl. Umsatzsteuer).

Die Ausbildung 
erfolgt selbstverständlich durch einen 
vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Ausbilder.
 
Klicken Sie auf  Jetzt Buchen " per E-Mail " oder auf Jetzt Buchen " per PDF " und sichern sie sich noch diesen Monat Ihre Schulung Luftsicherheitsbeauftragter.

 
 

Unsere Vorteile auf einen Blick:

  1. 15% Neukunden – Rabatt
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  1. Schulungsstart innerhalb 5 Tage oder schneller
  2. Alle Dienstleistungen auch am Wochenende
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WSB Luftsicherheit GmbH

Handelsregister 
HRB 101430

Amtsgericht Darmstadt

Telefon: 06071 637 425

Fax: 03212 668 2045
E-Mail: info@luftsicherheit-wsb.de

Friedrich-Ebert-Str. 71 
64839 Münster (Deutschland)

Leistungen

Beratung Luftsicherheit
Schulungen Frontalunterricht
Zulassungen regl. Beauftragter
Zulassungen bek. Versender
Audits Luftsicherheit
Erstellung Sicherheitsprogramme
Betreuung LBA Status