Schulungen

Kap. 11.3.1. DVO (EU) 2015/1998 Re-Zertifizierung LSKK Fracht

 

Kap. 11.3.1. VO (EU) Nr. 185/2010 Re-Zertifizierung LSKK Fracht / Post

Wer benötigt diese Schulung?

  • Personal das Frachtkontrollen und Postkontrollen mit und ohne Kontrolltechnik durchführt
  • LSKK für Frachtkontrollen und Postkontrollen mit Röntgentechnik (alle 3 Jahre - LBA Prüfung) 
  • LSKK für Frachtkontrollen und Postkontrollen ohne Röntgentechnik (alle 5 Jahre - LBA Prüfung)

Preis pro Teilnehmer

402,50 €

350,00 €

 
 

Allgemeines

Was bedeutet "Rezertifizierung"?

Die Rezertifizierung ist die förmliche Bewertung und Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde, dass die betreffende Person weiterhin über die nötigen Qualifikationen verfügt, die ihr zugewiesenen Aufgaben in angemessener Weise durchzuführen.


Was beinhaltet eine Rezertifizierung ?

Diese Rezertifizierung umfasst einen standardisierten Bildauswertungstest sowie eine Bewertung der betrieblichen Leistung.


Für welchen Personenkreis muss ein Antrag auf Rezertifizierung gestellt werden ?

Die Frist zur Rezertifizierung berechnet sich ab dem Datum der jeweils letzten behördlichen Zulassung bzw. dem Zertifizierungsnachweis.


Wer stellt den Antrag auf Rezertifizierung?

Der Antrag wird gestellt für den Bereich des § 9 LuftSiG vom Beteiligten an der sicheren Lieferkette.

  • bei LSKK für Frachtkontrollen ist der Antragsteller der Reglementierte Beauftragte
  • bei LSKK für Personal- und Warenkontrollen ist der Antragsteller das Luftfahrtunternehmen


Wann kann der Antrag auf Rezertifizierung gestellt werden?

  • Sofort, wenn der Zertifizierungsnachweis innerhalb der nächsten drei Monate ungültig wird

Wo erhalte ich die Unterlagen zur Anmeldung?

Link: Unterlagen


Welche Unterlagen sind einzureichen?

  • Antragsformular
  • Fortbildungsnachweise
  • ZÜP
  • ggf. Unterlagen, die eine Bewertung der betrieblichen Leistung beeinflussen könnten
    (z.B. Arbeitszeugnisse, Belobigungen u.ä.)

Die Terminierung bzw. die Durchführung des Bildauswertungstestes erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Ergebnisses
der Bewertung der betrieblichen Leistung durch das LBA.


Wie erfolgt die Bewertung der betrieblichen Leistung?

Die Bewertung der betrieblichen Leistung erfolgt im Wege einer Einzelfallentscheidung durch die örtlich zuständige Luftsicherheitsbehörde.
Mit dem Antrag eingereichte Unterlagen des Arbeitgebers können in die Beurteilung einfließen.

Welche Anforderungen werden an die Teilnehmer im Bildauswertetest gestellt?

Nach positiver Bewertung der Arbeitsleistung durch das LBA erfolgt die Zulassung zum Bildauswertungstest.
Dabei werden 15 Röntgenbilder gezeigt, jedes wird eine Minute eingeblendet. 

Die durch einen Pfeil markierten Gegenstände sind zu benennen.
Um den Bildauswertungstest zu bestehen, müssen ausnahmslos alle gefährlichen und verbotenen Gegenstände
richtig erkannt und benannt werden. 

Insgesamt sind 60% aller gezeigten Gegenstände richtig zu beschreiben.


Kann der Bildauswertungstest wiederholt werden?

Der Bildauswertungstest kann innerhalb von drei Monaten ein Mal wiederholt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Luftsicherheitsbehörde eine weitere Wiederholung des Bildauswertungstestes zulassen.

Welche Folgen hat ein erstmaliges Nichtbestehen des Bildauswertungstests?

Bis zum Bestehen des Bildauswertungstestes (Wiederholungsprüfung) darf der Mitarbeiter in keiner Funktion eingesetzt werden, in der eine Bildauswertung durchgeführt wird (Tätigkeitsbeschränkung).


Folgen bei endgültigem Nichtbestehen des Bildauswertungstests?

Nach nicht erfolgreich abgeschlossener Rezertifizierung kann die Eignung und Qualifikation durch eine Zertifizierung
im Umfang einer Nachprüfung ggf. nach erneuter individueller Schulung nachgewiesen werden.
Bis dahin darf die Person nicht mehr als Luftsicherheitskontrollkraft eingesetzt werden.

Welche Gebühren fallen an? 

Zurzeit fallen für die Rezertifizierung beim LBA keine Gebühren an.

Zielgruppe – Mitarbeiter / Personal

 
 
  • Personal das behördlich vorgeschriebene Kontrollen bei Luftfracht mit und ohne
    Kontrolltechnik durchführt
    , ist gem. Kap. 11.3.1. der DVO (EU) 2015/1998 verpflichtet, sich in
    regelmäßigen Abständen behördlich neu zertifizieren zu lassen.
 
 

Zielgruppe – Unternehmen

 
 
  • Reglementierte Beauftragte (Unternehmen mit LBA-Zulassung)
  • Dienstleister die Röntgenkontrollen für Luftfracht auf deutschen Verkehrsflughäfen
  • Luftfahrtunternehmen (Unternehmen mit LBA-Zulassung) 
 
 

Voraussetzung zur Teilnahme!

 
 
  • Zwingende Voraussetzung zur Teilnahme ist die so genannte Zuverlässigkeitsüberprüfung 
    nach dem § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ZÜP/ZVÜ.
 
 

Dauer & Gebühren

 
 
  • Als Dauer für diese Prüfungsvorbereitung werden von uns mind. 8 Unterrichtseinheiten (UE) 
    zu je 45 Minuten=6,00 Stunden empfohlen.
  • Die Gebühren für diese Schulung betragen statt regulär 402,50 € 
    nur  350,00 € pro Person (zzgl. Umsatzsteuer).
 
 

Die Schulung erfolgt selbstverständlich durch einen vom Luftfahrt-Bundesamt
zugelassenen Ausbilder mit behördlichen LSKK Fracht Status vom LBA. 

Klicken Sie auf "jetzt buchen" und sichern Sie sich noch diesen Monat die professionelle
Vorbereitung ihrer Kontrollkräfte auf die behördliche Re-Zertifizierung beim LBA.

Warum empfehlen wir eine Prüfungsvorbereitung ihrer LSKK Fracht & Post?
  

 
 

Unsere Vorteile auf einen Blick:

  1. 15% Neukunden – Rabatt
  2. Garantierte Inhouse & offene Schulungen
  3. Keine Mindestteilnehmerzahl für Schulungen
  1. Schulungsstart innerhalb 5 Tage oder schneller
  2. Alle Dienstleistungen auch am Wochenende
  3. Sie entscheiden Wann - Wo - Wie
 
 
 

WSB Luftsicherheit GmbH

Handelsregister 
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Leistungen

Beratung Luftsicherheit
Schulungen Frontalunterricht
Zulassungen regl. Beauftragter
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Betreuung LBA Status