Preis pro Teilnehmer
402,50 €
350,00 €
Was bedeutet "Rezertifizierung"?
Die Rezertifizierung ist die förmliche Bewertung und Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde, dass die betreffende Person weiterhin über die nötigen Qualifikationen verfügt, die ihr zugewiesenen Aufgaben in angemessener Weise durchzuführen.
Was beinhaltet eine Rezertifizierung ?
Diese Rezertifizierung umfasst einen standardisierten Bildauswertungstest sowie eine Bewertung der betrieblichen Leistung.
Für welchen Personenkreis muss ein Antrag auf Rezertifizierung gestellt werden ?
Die Frist zur Rezertifizierung berechnet sich ab dem Datum der jeweils letzten behördlichen Zulassung bzw. dem Zertifizierungsnachweis.
Wer stellt den Antrag auf Rezertifizierung?
Der Antrag wird gestellt für den Bereich des § 9 LuftSiG vom Beteiligten an der sicheren Lieferkette.
Wann kann der Antrag auf Rezertifizierung gestellt werden?
Sofort, wenn der Zertifizierungsnachweis innerhalb der nächsten drei Monate ungültig wird
Wo erhalte ich die Unterlagen zur Anmeldung?
Link: Unterlagen
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Die Terminierung bzw. die Durchführung des Bildauswertungstestes erfolgt erst
nach Vorliegen eines positiven Ergebnisses
der Bewertung der
betrieblichen Leistung durch das LBA.
Wie erfolgt die Bewertung der betrieblichen Leistung?
Die Bewertung der betrieblichen Leistung erfolgt im Wege einer
Einzelfallentscheidung durch die örtlich zuständige
Luftsicherheitsbehörde.
Mit dem Antrag eingereichte Unterlagen des
Arbeitgebers können in die Beurteilung einfließen.
Welche Anforderungen werden an die Teilnehmer im Bildauswertetest gestellt?
Nach positiver Bewertung der Arbeitsleistung durch das LBA
erfolgt die Zulassung zum Bildauswertungstest.
Dabei werden 15
Röntgenbilder gezeigt, jedes wird eine Minute eingeblendet.
Die durch
einen Pfeil markierten Gegenstände sind zu benennen.
Um den Bildauswertungstest zu bestehen, müssen ausnahmslos alle
gefährlichen und verbotenen Gegenstände
richtig erkannt und benannt
werden.
Insgesamt sind 60% aller gezeigten Gegenstände richtig zu beschreiben.
Kann der Bildauswertungstest wiederholt werden?
Der Bildauswertungstest kann innerhalb von drei Monaten ein Mal
wiederholt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die
Luftsicherheitsbehörde eine weitere Wiederholung des
Bildauswertungstestes zulassen.
Welche Folgen hat ein erstmaliges Nichtbestehen des Bildauswertungstests?
Bis zum Bestehen des Bildauswertungstestes (Wiederholungsprüfung) darf der Mitarbeiter in keiner Funktion eingesetzt werden, in der eine Bildauswertung durchgeführt wird (Tätigkeitsbeschränkung).
Folgen bei endgültigem Nichtbestehen des Bildauswertungstests?
Nach nicht erfolgreich abgeschlossener Rezertifizierung kann die Eignung
und Qualifikation durch eine Zertifizierung
im Umfang einer Nachprüfung
ggf. nach erneuter individueller Schulung nachgewiesen werden.
Bis dahin darf die Person nicht mehr als Luftsicherheitskontrollkraft eingesetzt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Zurzeit fallen für die Rezertifizierung beim LBA keine Gebühren an.
Die Schulung erfolgt selbstverständlich durch einen vom Luftfahrt-Bundesamt
zugelassenen Ausbilder mit behördlichen LSKK Fracht Status vom LBA.
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